Unsere Zusatzleistungen
- Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in aller Regel bei „normal“ verlaufenden Schwangerschaften 3 Ultraschalluntersuchungen(9-12. SSW, 19-22. SSW und 29.-32. SSW) im Verlauf. Im Bedarfsfall und auf Wunsch können zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden. - Doppler-Ultraschall
- Nicht-Invasive Pränataltest (NIPT)
- Screening auf Präeklampsie („Schwangerschaftsvergiftung“)
Durch eine spezielle Ultraschalluntersuchung (Doppler-Ultraschall) in der 12. bis 14. SSW kann in Kombination mit der Bestimmung von 2 Blutwerten (PAPP-A und PLGF), ein Risikoberechnung erstellt werden. Bei einem erhöhten Risiko wird die Einnahme von Aspirin 150 mg pro Tag empfohlen. Hiermit können mehr als zwei Drittel der Präeklampsie-Fälle vermieden werden.
Unsere Zusatzleistungen
- Abklärung von Infektionen in der Schwangerschaft:
- Toxoplasmose
- Cytomegalie
- Varizellen (Windpocken)
- Ringelröteln
- Test auf B-Streptokokken
Nach der Entbindung kann ihr Kind an einer Infektion durch B-Streptokokken erkranken. Eine solche Infektion kann jedoch in den meisten Fällen verhindert werden, wenn Sie ab 35. Schwangerschaftswoche auf B-Streptokokken mit einer Abstrichuntersuchung untersucht werden. Bei einem positivem Befund erhalten Sie während der Geburt eine antibiotische Therapie, die ihr Kind vor einer Infektion schützt.