Krebsvorsorge
Ab dem 20.Lebensjahr bis zum 34. Lebensjahr hat jede Frau einmal jährlich einen Anspruch auf eine gynäkologische Krebsvorsorge. Das ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
- Bis zum 25.Lebensjahr
Chlamydienscreening im Urin einmal jährlich - Ab dem 30. Lebensjahr
zusätzlich jährliche Tastuntersuchung der Brust. - Ab dem 35. Lebensjahr
haben wir Frauen einen Anspruch auf einen zytologischen Abstrich in Kombination mit einem Test auf HPV (Humane Papillomaviren). - Ab dem 50. bis zum 70. Lebensjahr
Mammographie-Screening alle zwei Jahre. Hierzu erhalten Sie eine Einladung per Post.
Darmkrebsvorsorge
- Ab dem 50. Lebensjahr
Test auf Blut im Stuhl (iFOBT), Information Darmspiegelung. - Ab dem 55 bis 65. Lebensjahr
Anspruch auf zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder alle zwei Jahre ein Test auf Blut im Stuhl (iFOBT).
Zusatzleistungen
- Vaginaler Ultraschall
Durch eine Ultraschalluntersuchung können Veränderungen an Eierstöcken und Gebärmutter oftmals schon frühzeitig erkannt werden. - Brustultraschall (Mammasonographie)
Neben der Selbstuntersuchung der Brust und der Mammographie ist die Ultraschalluntersuchung der Brust als Vorsorgemaßnahme sinnvoll, vor allem bei dichtem und zystisch verändertem Drüsengewebe. - Dünnschichtzytologie (Thin-Prep)
Ein vom Computer aufbereiteter Krebsvorsorge-Abstrich vom Muttermund mit einer besseren Bildqualität im Vergleich zum herkömmlichen Krebsvorsorge-Abstrich. - HPV-Test/Impfung
Humane Papillomaviren verursachen am Muttermund symptomlose Infektionen, die zu Zellveränderungen, im Extremfall zu Gebärmutterhalskrebs, führen können. Ein negativer HPV-Test kann dieses Risiko weitgehend ausschließen.
- Eine HPV-Impfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr.