Wir begleiten, beraten und unterstützen Sie gerne kompetent in Ihrer Schwangerschaft. Hierbei werden folgende Untersuchungen gemäß den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt. Diese sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen:

  • Kontrolle von Blutdruck, Urin, Gewicht und Blutbild
  • Laboruntersuchungen: Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Abklärung von Infektionskrankheiten (wie z.B. Lues, HIV, Chlamydien, Hepatitis B, Röteln) sowie regelmäßige Kontrollen des Blutbildes, oraler Glukosetoleranztest
  • 3 Ultraschalluntersuchungen
  • Möglichkeit der Impfungen in der Schwangerschaft nach Empfehlungen der STIKO gegen Influenza ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, Pertussis (=Keuchhusten) als DTaP-KombiImpfung zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels (LINK) sowie gegen COVID-19 ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel für Schwangere die bisher nicht oder unvollständig geimpft sind
  • Um Risiken für Mutter und das ungeborene Kind aufdecken zu können, beraten wir Sie gerne über Zusatzleistungen, die wir Ihnen in unserer Praxis anbieten können. Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Betreuung zu ermöglichen.
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
    Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in aller Regel bei „normal“ verlaufenden Schwangerschaften 3 Ultraschalluntersuchungen(9-12. SSW, 19-22. SSW und 29.-32. SSW) im Verlauf. Im Bedarfsfall und auf Wunsch können zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden.
  • Doppler-Ultraschall
  • Nicht-Invasive Pränataltest (NIPT)
  • Screening auf Präeklampsie („Schwangerschaftsvergiftung“)
    Durch eine spezielle Ultraschalluntersuchung (Doppler-Ultraschall) in der 12. bis 14. SSW kann in Kombination mit der Bestimmung von 2 Blutwerten (PAPP-A und PLGF), ein Risikoberechnung erstellt werden. Bei einem erhöhten Risiko wird die Einnahme von Aspirin 150 mg pro Tag empfohlen. Hiermit können mehr als zwei Drittel der Präeklampsie-Fälle vermieden werden
  • Abklärung von Infektionen in der Schwangerschaft:
    • Toxoplasmose
    • Cytomegalie
    • Varizellen (Windpocken)
    • Ringelröteln
  • Test auf B-Streptokokken
    Nach der Entbindung kann ihr Kind an einer Infektion durch B-Streptokokken erkranken. Eine solche Infektion kann jedoch in den meisten Fällen verhindert werden, wenn Sie ab 35. Schwangerschaftswoche auf B-Streptokokken mit einer Abstrichuntersuchung untersucht werden. Bei einem positivem Befund erhalten Sie während der Geburt eine antibiotische Therapie, die ihr Kind vor einer Infektion schützt.