Ab dem 20.Lebensjahr bis zum 34. Lebensjahr hat jede Frau einmal jährlich einen Anspruch auf eine gynäkologische Krebsvorsorge. Das ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

  • Bis zum 25.Lebensjahr
    Chlamydienscreening im Urin einmal jährlich
  • Ab dem 30. Lebensjahr
    zusätzlich jährliche Tastuntersuchung der Brust.
  • Ab dem 35. Lebensjahr
    haben wir Frauen einen Anspruch auf einen zytologischen Abstrich in Kombination mit einem Test auf HPV (Humane Papillomaviren).
  • Ab dem 50. bis zum 70. Lebensjahr
    Mammographie-Screening alle zwei Jahre. Hierzu erhalten Sie eine Einladung per Post.
  • Ab dem 50. Lebensjahr
    Test auf Blut im Stuhl (iFOBT), Information Darmspiegelung.
  • Ab dem 55 bis 65. Lebensjahr
    Anspruch auf zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder alle zwei Jahre ein Test auf Blut im Stuhl (iFOBT).
  • Vaginaler Ultraschall
    Durch eine Ultraschalluntersuchung können Veränderungen an Eierstöcken und Gebärmutter oftmals schon frühzeitig erkannt werden.
  • Brustultraschall (Mammasonographie)
    Neben der Selbstuntersuchung der Brust und der Mammographie ist die Ultraschalluntersuchung der Brust als Vorsorgemaßnahme sinnvoll, vor allem bei dichtem und zystisch verändertem Drüsengewebe.
  • Dünnschichtzytologie (Thin-Prep)
    Ein vom Computer aufbereiteter Krebsvorsorge-Abstrich vom Muttermund mit einer besseren Bildqualität im Vergleich zum herkömmlichen Krebsvorsorge-Abstrich.
  • HPV-Test/Impfung

    Humane Papillomaviren verursachen am Muttermund symptomlose Infektionen, die zu Zellveränderungen, im Extremfall zu Gebärmutterhalskrebs, führen können. Ein negativer HPV-Test kann dieses Risiko weitgehend ausschließen.

  • Eine HPV-Impfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr.